Huberti Jentsch

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Die neue Medizin
Dr. Gerd Hamer

 

 

 

Bei Differenzen zwischen Patient und Arzt : Neutrale Berichterstattung

für Patienten, Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen sowie Richter

bei Rechtsstreitigkeiten

 

Es liegt nicht in meiner Kompetenz zu beurteilen, ob der Arzt Ihre abgebissene Zunge falsch herum angenäht hat oder nicht; auch wenn ich dies, wie Sie feststellen würde.
Dafür gibt es Gremien, die für diese Konstatation rechtsmäßig zuständig sind.

 

Auch gemachte Fehler, die in der Oralen Rehabilitation und Implantation durch das Nichtrespektieren der allgemeinen Regeln

 

-          Physiologie : Die Erhaltung des physiologischen Knochen- und Zahnbestandes

-          Materie : Die Kompatibilität zwischen der Materie und dem physiologischen Bestand

-          Das Gleichgewicht : Ungestörte Koexistenz der Prothetik mit dem natürlichen Zahnbestand

-          Die Funktion : Die Erstellung einer optimalen Okklusion


gemacht werden,  sollen hier nicht von meiner Seite aus kommentiert werden.. .

 

Mir geht es hier darum, bei Rechtsstreitigkeiten Neue Erkenntnisse in die Verhältnisbetrachtung : Therapeut – Patient zu geben.

 

Jeder Patient mit physischen Krankheitserscheinungen ist für den Therapeut in der

Basis ein Problempatient :

1)     weil er mit aktuellen (akuten) krankmachenden Konflikten

2)     oder mit einem Wiederholungskonflikteffekt

3)     sowie mit einem Rucksack ungelöster, meist eingekapselter (latenter) Konflikt-

      herde in die Sprechstunde kommt,

      die es zu analysieren und zu therapieren gibt.

 

Für diese Analyse sowie für den fachgerechten Umgang mit den aus Konflikten

entstehenden physischen Krankheiten sind z. Z. die wenigsten Ärzte und Therapeuten

ausgebildet.

Durch Nichtwissen wird also noch vieles falsch gemacht.

Dafür kann man weder den Therapeuten noch den Patienten zur Rechenschaft ziehen.

 

Bei einem Rechtsstreit muss also herausfiltriert werden :

 

      1)  Was musste der Therapeut als solcher für die zur Sache stehenden Behandlung

            nach den herkömmlichen Kriterien wissen

      2)  Ist er seiner Informationspflicht nachgekommen

4)     Was konnte er nach den herkömmlichen Behandlungsvoraussetzungen nicht

            wissen

5)     hat er moralisch, uneigennützig und fachgerecht behandelt

 

Alle Beteiligten in der Berichterstattung müssen einen neutralen Konsens finden,

der für alle sich im Rechtsstreit befindenden Parteien : Patient, Arzt, Therapeut und

Krankenkasse verständlich und gerecht ist.

 

Bei Rechtsstreitigkeiten geht es in meiner Berichterstattung darum,

den Betroffenen oder involvierten Personen zu erklären ob der Therapeut oder Patient nach den Erkenntnissen mit den „Hubertus-Systemen“ Eigenverantwortungen eingehalten, oder wissentlich / unwissentlich verletzt hat.